Friedhofsordnungen

Friedhöfe der evang. Kirchengemeinde Daberkow
Daberkow, Bartow, Alt Tellin, Golchen
Auf unseren Friedhöfen werden Grabstellen für Urnen- und Sargbeisetzungen, sowie pflegeleichte Grabstellen („Rasengrab mit Stein“) angeboten. Es kann je Grabstelle eine zweite Beisetzung als Urne vorgenommen werden. Die Liegezeit beträgt für Särge und Urnen 30 Jahre. In Golchen besteht zusätzlich ein Urnengräberfeld für anonyme Beisetzungen mit einer Liegezeit von 20 Jahren.

Hier finden Sie die Friedhofsordnung und Gebührensatzung für die Friedhöfe Daberkow, Bartow, Alt Tellin und Golchen: friedhofsordnung2011-kg-dbk

Friedhöfe der evang. Kirchengemeinde Hohenmocker
Hohenmocker, Utzedel, Letzin, Gnevkow, Hohenbüssow
Auf unseren Friedhöfen werden Grabstellen für Urnen- und Sargbeisetzungen, sowie pflegeleichte Grabstellen („Rasengrab mit Stein“) angeboten. Es kann je Grabstelle eine zweite Beisetzung als Urne vorgenommen werden. Die Liegezeit beträgt für Särge 25 Jahre, für Urnen 20 Jahre. In Hohenbüssow werden keine Beisetzungen mehr vorgenommen.

Hier finden Sie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe Hohenmocker, Utzedel, Letzin und Gnevkow:
Satzung-FH-Hohenmocker (ca. 20 MB, gültig ab 01. Dez. 2022)

Hier finden Sie die Gebührensatzung für die Friedhöfe Hohenmocker, Utzedel, Letzin und Gnevkow:
Gebühren-FH-Hohenmocker (ca. 3 MB gültig ab 01. Dez. 2022)


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